Die Organe unserer Genossenschaft

Vertreterversammlung, Aufsichtsrat & Vorstand

3 Säulen für stabile Erfolge

Unsere Genossenschaft besteht aus drei Organen: Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. So sind unsere Aufgaben klar verteilt. Im Mittelpunkt steht für uns dabei immer die Wahrung unseres satzungsgemäßen Auftrags:

  • Gute Wohnqualität durch kontinuierliche Instandhaltungen
  • Lebenslanges Dauernutzungsrecht für alle Mitglieder
  • Bezahlbaren Wohnraum schaffen durch sozial verantwortbare Mieten
Vertreterversammlung

Sie ist das Grundlagenorgan unserer Genossenschaft. Die Vertreterversammlung vertritt die Interessen der Mitglieder und trägt maßgeblich zu unserem wirtschaftlichen Erfolg bei. Ihre Vertreter werden alle fünf Jahre von den Mitgliedern gewählt. Die Vertreterversammlung wählt alle drei Jahre den Aufsichtsrat und nur durch Entscheidungen dieses Organs sind Satzungsänderungen umsetzbar.

Übersicht der Vertreter

Grundlagen für Vertreteramt

Aufsichtsrat

Als Kontrollorgan unserer Genossenschaft bestellt, berät und überprüft der Aufsichtsrat den Vorstand – zum Beispiel durch Sichtung des Jahresabschlusses. Zugleich erstattet er einmal jährlich Bericht gegenüber der Vertreterversammlung.

Mitglieder des Aufsichtsrats

Helge AggerAufsichtsratsvorsitzender
Rainer Colschenstellv. Aufsichtsratvorsitzender 
Uwe HansenAufsichtsrat 
Marcus PetersenAufsichtsrat 
Lutz SchröderAufsichtsrat (stellv. Schriftführer)
Carola ThimmAufsichtsrat (Schriftführer)
Vorstand

Er ist das Leitungsorgan unserer mgf – bestellt für fünf Jahre vom Aufsichtsrat. Alleinverantwortlich führt er die Geschäfte und vertritt die Interessen unserer Mitglieder nach dem Genossenschaftsgesetz und der Satzung.

Mitglieder des Vorstands

Matthias DiekhönerVorstandsvorsitzender
Eckhard SaykVorstand

Noch Fragen?

Wir haben die Antworten.

Sprechen oder schreiben Sie uns einfach an – wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihre Anliegen. 

040 64 55 72 0

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